Das Bundesstatistikgesetz 2000 aus der Sicht des universitären Statistikers

Authors

  • Peter Bauer Institut für Medizinische Statistik, Universität Wien
  • Peter Hackl Institut für Statistik, Wirtschaftsuniversität Wien

DOI:

https://doi.org/10.17713/ajs.v28i3.514

Abstract

Der universitäre Statistiker hat naturgemäß besonderes Interesse an methodischen Fragen, die allerdings für die Sicherung der Qualität der Ergebnisse von statistischen Analysen ganz allgemein von großer Relevanz sind. In diesem Sinn wurde bereits im Herbst 1997 aus Anlaß einer Podiumsdiskussion argumentiert und entsprechende Wünsche an ein künftiges Bundesstatistikgesetz geäußert (siehe den Beitrag eines der Autoren
in ”Wünsche an ein Österreichisches Bundesstatistik-Gesetz“, Österreichische
Zeitschrift für Statistik, 26 (1997), 71–84). Ein zweites Thema, das für die Arbeit universitärer Statistiker von Wichtigkeit ist, betrifft die Möglichkeit des Zugriffs auf Daten und statistische Ergebnisse aus dem Bereich der Amtlichen Statistik. Im vorliegenden Beitrag soll dargelegt werden, inwieweit das Bundesstatistikgesetz 2000 (im Folgenden mit BSG 2000 abgekürzt) den Vorstellungen des universit¨aren Statistikers entspricht und welche Wünsche es offen läßt.

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Published

2016-04-03

How to Cite

Bauer, P., & Hackl, P. (2016). Das Bundesstatistikgesetz 2000 aus der Sicht des universitären Statistikers. Austrian Journal of Statistics, 28(3), 97–100. https://doi.org/10.17713/ajs.v28i3.514

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