Eine kontinuierliche Arbeitskräfteerhebung für die Europäische Union

Authors

  • Aloïs Van Bastelaer Eurostat

DOI:

https://doi.org/10.17713/ajs.v27i3.536

Abstract

Statistiken zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung sind im Hinblick auf mittelfristige Programme wie NAP, Agenda 2000 usw. von ebenso großer wie offenkundiger Bedeutung. Die jährliche Arbeitskräfte-Erhebung (AKE) ist in Österreich mit der EU-Mitgliedschaft 1995
obligatorisch geworden, sie ist aber immer wieder inhaltlichen, z.T. auch methodischen Änderungen unterworfen. Durch Ratsverordnung (VO) vorgeschrieben, müssen die Erhebungen von den nationalen statistischen Ämtern durchgeführt werden. 1998 liegt dem Rat abermals eine neue Fassung der VO vor, die voraussichtlich für Erhebungen ab dem
Berichtsjahr 1998 Geltung haben wird. Diese - gravierende - Novellierung betrifft neben einigen inhaltlichen Revisionen v.a. die Einführung einer „kontinuierlichen“ Erhebung. Für Mitgliedstaaten, denen diese Änderung aus organisatorischen Gründen nicht (sofort) möglich ist, besteht aber weiterhin die Option, bei der bisherigen einmaligen Erhebung pro Jahr zu bleiben (dazu zählt auch Österreich).

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Published

2016-04-03

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How to Cite

Eine kontinuierliche Arbeitskräfteerhebung für die Europäische Union. (2016). Austrian Journal of Statistics, 27(3), 139-158. https://doi.org/10.17713/ajs.v27i3.536